Jugendmedienschutzstaatsvertrag
Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV)-Novelle vorläufig gegenstandslos
Das
Börsenblatt 50/2010 berichtet über den novellierten Jugendmedienschutzstaatsvertrag, der ab dem 1.1.2011 in Kraft treten soll. Demnach müssen Telemedien, so z.B. Websites, mit einer Alterskennzeichnung versehen werden, auf welchen sich Angebote finden, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen (Dr. Sprang berichtete davon in der avj-Mitgliederversammlung 2010).
Laut
boersenblatt.net am
17.12.2010 ist die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags aufgrund des Votums des nordrheinwestfälischen Landtags
vorerst gescheitert. »Alle Ausführungen, sie sich auf die Inhalte der JMStV-Novelle beziehen - vor allem die Alterkennzeichnung von Web-Angeboten-, sind also vorläufig gegenstandslos.«