Bücher. Babys. Spielzeug.
Oder von Phthalaten und Eurokraten
...und wie der Verlag damit umgehen sollte
Ab 16. Januar 2007 sollen nach einer von der EU vor einem Jahr verabschiedeten Richtliniekeine Weichmacher (Phthalate) mehr aus Spielzeugen entweichen und Kleinkinder gefährden dürfen. Was haben Kinderbücher damit zu tun?
Nehmenwir den Stichtag zum Anlass, uns genau diese Frage zu stellen und unseinen ?erblick über potenzielle Gefahren und die Vorschriften zuverschaffen. Welche Bücher und Produkte für Kleinkinder sind betroffen? Welche Vorschriften gibt es? Wofür ist der Verlag verantwortlich?
1) Grundsätzlich gilt die schon lange bestehende Norm EN-71, die dieEuropäischen Vorschriften zur Spielzeugsicherheit zusammenfasst. Interessant sind für Bücher:
- Teil 1 Allgemeine mechanische Eigenschaften ("Ecken und Kanten")
- Teil 2 Entflammbarkeit
- Teil 3 Migration von Elementen (Schwermetalle dürfen nicht aus Druckfarbe oder Papier austreten) sowie
- Teil 9 Organische Verbindungen (Lösemittel, Formaldehyd, u.ä.)
Zweitensverdient eben die jetzt wirksam werdende EU-Richtlinie 2005/84/EGBeachtung, die das Vorhandensein von 6 als besonders schädlich definierten Phthalaten untersagt bzw. eingrenzt. Mit ihren Abkürzungen sind das DEHP, DBP, BBP, DINP, DIDP und DNOP.
Drittens kommtnoch das deutsche Gerätesicherheitsgesetz (beruht auf der europäischen Direktive 88/378/EEC) in Betracht, das aber selbst kaum brauchbare Aussagen für Bücher und ähnliche Produkte trifft.
2) Obwohl diese Vorschriften in ihrem Kern für die Sicherheit von Spielzeug konzipiert sind, können sehr wohl auch Verlagsprodukte unterdiese Vorschriften fallen. Sinnvollerweise unterschieden wir zwischen"normalen" Büchern und solchen mit "Zubehör".
a) Kinderbüchermit Fühlstoffen, mit Klettverschluss, Stanzfiguren am Zeichenband oder Kunststoffteilen sind keine Seltenheit. Auch eingebaute elektronischeModule ("quäk, quäk - blink, blink") gehören dazu. Für diese Bücher ist die Prüfung auf die Erfüllung der EN-71 und der Phthalat-Richtliniedringend empfohlen (s.u.).
b) Bei normalen Büchern wirdes schwierig zu entscheiden, inwieweit die Vorschriften gelten. Sehenwir dazu in die EN-71, finden wir lediglich, dass sie gilt fürProdukte, "...die klar erkennbar zum Spielen für Kinder mit einem Altervon weniger als 14 Jahren bestimmt sind." Besondere Anforderungengelten für Kinder unter 3 Jahren.
Die Phthalat-Richtlinie gilt für "Spielzeug und Babyartikel, die in den Mund genommen werden können,auch wenn dies nicht ihre eigentliche Bestimmung ist ...".
Soweit, so unklar. Erhellender wird es, wenn man in den Richtlinien und Leitlinien der EU forscht. Unter
http://ec.europa.eu/enterprise/toys/eg_guidance.htm gibt es die Erklärung "Leitlinie Nr.4" zur Interpretation, was unterdie allgemeine Richtlinie 88/378/EEC für Spielzeugsicherheit fällt. Entscheidend ist die "vernünftigerweise zu erwartende Verwendung".
Danach ziehen wir den Schluss:
Normale Bilderbücher aus Papier behandeln wir nicht wie Spielzeug.
Dagegen sehen wir Pappebücher (auch ohne Besonderheiten)
, die von Kleinkindern benutzt werden, als Spielzeug an. Vonder Federation of European Publishers gibt es eine Stellungnahme, diediese Meinung teilt. Nur Bücher und buchähnliche Produkte, "die dazubestimmt sind, den Schlaf, die Entspannung, ... von Kindern zu Erleichtern", sind Spielzeug - "normale" Bücher nicht.
3) Was sollte der Verlag (der das Produkt "in den Verkehr bringt") tun?Für alle die Bücher, die als Spielzeug behandelt werden (mit "Zubehör" sowieso), gilt:
Esmuss ein Nachweis erbracht werden, dass das Produkt die Vorschriften der EN-71 einhält. - Das kann geschehen durch einen Test in einem Labor, z.B. der LGA Nürnberg oder T? Rheinland oder einem internationalen Labor in Fernost.
In der Regel kostet ein Test 600 bis 800 EUR bei einem normalen Pappbuch und bis über 2.000 EUR, wenn Textilien, Kunsstoffteile oder elektronische Teile dazu kommen (weil noch Kriterien nach weiteren Normen abgeprüft werden müssen). Es wirdnicht immer gelingen, dass der Drucker diese Kosten übernimmt.
- Oderder Drucker bescheinigt das Produkt auf die Konformität mit der EN-71und der Phthalat-Richtline. Dann ist er im Prinzip verantwortlich, undder Verlag verlässt sich darauf.
- Die dritte Möglichkeitist theoretisch, dass der Drucker Einzelnachweise seiner Vorlieferanten beibringt. Also jeweils vom Lieferanten von Papier, Druckfarbe, Laminierfolie, Graupappe, Lack, Klebstoff etc. eine Extrabescheinigung,die versichert, die Bestimmungen einzuhalten.
In der Praxis sind diese Nachweise zweifelhaft, einige Jahre alt, lückenhaft oder benennenden Gegenstand nicht richtig. Außerdem ist dann die mechanische Sicherheit des ganzen Produkts im Sinne der EN-71 Teil 1 ungeprüft. Selbst in langwierigen Diskussionen mit Forderungen an den Druckererreicht man meist wenig mehr Klarheit. Nur Betriebe, die viele Kinderbücher produzieren sind meinem Eindruck nach überhaupt für das Thema sensibilisiert. Deshalb dürften diese Art Nachweise selten einer ?erprüfung standhalten.
Kennzeichnung: Bücher und Produkte, die die EN-71 einhalten sind mit dem CE-Zeichen sowie dervollständigen Adresse des Verlags zu kennzeichnen.
Wer prüft die Einhaltung der Vorschriften?In Deutschland die Gewerbeaufsicht. Dazu wird verlangt, dass der Verlag die entsprechenden Nachweise schriftlich bereithält.
EinzelneHändler, insbesondere im Spielzeugvertrieb, verlangen mittlerweile Bestätigungen oder auch den Nachweis der Konformität mit den Richtlinien.
?terreich und Schweiz: Die Vorgaben geltenin ?terreich und er Schweiz sinngemäß, auch das Schweizer Bundesamt für Gesundheit bezieht sich auf die EU-Richtlinien.
Ein geprüftesund mit CE-Zeichen versehenes Buch muss vermutlich auch eine nationale Vertreiber-Adresse aufgedruckt bekommen. Das konnten wir momentan noch nicht verifizieren.
Dennoch bleiben durchaus noch Fragen offen. Insbesondere wären Fälle interessant, in den es Beanstandungen der Gewerbeaufsicht gegeben hat, und welche Schlüsse daraus zu ziehen sind.
Eindiffiziles Problem ist in der Praxis der zeitliche Ablauf bei der Produktion. Die Prüfung des Buchs muss ja erfolgen, bevor das Produktfertig gestellt wird. Da ein Labortest etwa 2 bis 4 Wochen dauern kann, ist es durchaus ein Risiko, Prüfexemplare der fertigen Auflage ins Labor zu schicken, wenn sich später Unvereinbarkeiten herausstellen.
Mankann das umgehen, indem man Vorabmuster prüfen lässt, - und mit Druckund Bindung der Auflage auf das Prüfergebnis wartet. Wegen dem Aufwandund der Zeit ist das aber in der Regel nicht vertretbar.
Möglichist auch eine Zweiteilung des Tests: Erst werden die Materialien geprüft, und dann nochmal das fertige Buch. Dann weiß man vor der Fertigstellung schon die wesentlichen Ergebnisse. Inwieweit dieser Weg praktikabel oder zu unsicher ist, bleibt noch zu beurteilen.
Gerstenberg Verlag
Friedrich Weskott