Tonträger Downloads Honorare
von Renate Reichstein, Vorstandsmitglied und Schatzmeisterin der avj, 2006

Hörbücher, Audioproduktionen, Tonträger überhaupt kann man in verschiedenen Darreichungsformen erwerben: am allerschönsten sicherlich in der sorgfältig gemachten Papp- oder Kunststoffschachtel mit aufwändig gestaltetem Booklet, in Folie eingeschweißt, garantiert original verpackt und nagelneu. Es geht auch etwas simpler, einfach nur in Papphüllen eingeschweißt, ohne Booklet und mit wenig Information auf der Rückseite. Diese Exemplare kann man im Buch- oder Tonträgerfachhandel kaufen und da nicht preisgebunden mitunter auch bei den großen Elektrodiscountern.

Dieser klassische Vertriebsweg bekommt jetzt zunehmend Konkurrenz durch Downloadportale im Internet, die die Produktionen zum Herunterladen anbieten und über Kreditkarten oder mit Bankeinzug verkaufen. Legale Downloadportale und nur über die soll hier geredet werden sind die zeitgemäße Reaktion auf einen ohnehin vorhandenen Trend: die schnelle Zugriffsmöglichkeit über das Internet. Damit werden vornehmlich, aber keineswegs ausschließlich, jüngere Kunden angesprochen.

Die Audioverlage stehen also zunehmend vor der Frage, ob und wie sie ihre Produkte einer Internet-affinen Zielgruppe zukommen lassen können. Für diesen neuen Vertriebsweg bieten inzwischen mehrere Downloadportale ihren Service an.

Für solcherart verkaufte, nicht körperliche Exemplare gilt es eine angemessene Honorarbasis zu finden. Physische Exemplare werden heute im Durchschnitt mit 6% bis 10% vom HAP (HändlerAbgabePreis = empfohlener Nettopreis abzüglich Rabatte) honoriert. Für über Downloadportale abgegebene Exemplare wurde der elektronische oder e-HAP definiert. Dieser wird verstanden als Downloadpreis abzüglich der Downloadkosten, ist also quasi analog zum "normalen" und eingeführten HAP zu verstehen.

Einige der marktführenden Audioverlage haben sich mit ihren Lizenzgebern auf eine Honorierung geeinigt, die die gleichen Honorarprozente (im Durchschnitt also 6% bis 10%) vom e-HAP vorsehen, wie sie ursprünglich für den normalen HAP vereinbart waren.

Diese Regelung scheint vernünftig, sinnvoll und angemessen. Downloadpreise liegen bei ca. 70% bis 90% des Listenpreises für körperliche Produkte. Diese Differenz entspricht ungefähr dem, was bis vor wenigen Jahren als so genannte »Verpackungs- und Technikkostenpauschale« vor Errechnung des HAP abgezogen wurde mit der Begründung, dass die aufwändige Verpackung keine Leistung des Urhebers und damit auch nicht honorarrelevant sei.

Rabatte, wie sie dem Handel gewährt werden, sind sachlich zu vergleichen mit den Kosten, die den Downloadportalen dafür entstehen, dass sie die Produktionen anbieten, bewerben und das Inkasso vornehmen. Auf dem Weg vom Verlag zum Kunden sind einerseits die Händler oder andererseits die Downloadportale vorgeschaltet. Deshalb ist es sinnvoll, die Honorierung der Verkäufe mit den gleichen Prozenten auf analoger Basis (HAP/e-HAP) vorzunehmen.

Die Forderung mancher Lizenzgeber nach Teilung der Erlöse aus Verkäufen über Downloadportale wie sonst bei Nebenrechten üblich, ist in diesem Fall unsinnig und unangemessen. Downloadportale erwerben keine Nebenrechte, sondern stellen eine neue und zeitgemäße Vertriebsschiene dar. Deshalb sind Verkäufe über diese Schiene wie Verkäufe über alle anderen schon länger bekannten Vertriebswege zu honorieren.

Die meisten Audioproduktionen findet man - wenn man weiß, wo und wie - schon heute zum illegalen Download im Internet. Das legale Angebot über Downloadportale ist eine dringend notwendige Antwort auf eine steigende Nachfrage!
Website durchsuchen
Banner Kinderbuchhandlungspreis 2011