Antwort an die GRÜNEN in Sachen Netzpolitik
Sehr geehrte Frau Roth, sehr geehrter Herr Spitz, sehr geehrter Herr von Notz, sehr geehrter Herr Graf,

haben Sie besten Dank für Ihre Antwort vom 20.01.2012 auf unser Schreiben vom 22.11.2011. Dass Sie in die Diskussion mit uns eintreten wollen, begrüßen wir. Wir meinen das auch ernst, und würden Ihnen gern mal von Angesicht zu Angesicht gegenübersitzen, um diese Fragen zu besprechen. Liebend gern hätten wir auch einschlägige Urheber in einer solchen Runde dabei: Schriftsteller, Übersetzer, Gestalter, Illustratoren (und dann bitte nicht irgendwelche Funktionäre, sondern gestandene Kreative, die wissen, wie das Geschäft in seiner unplanbaren Mischung aus Erfolg und Misserfolg läuft).

Sie schreiben »Die aktuelle Situation ist für alle Beteiligten nicht zufriedenstellend.« Abgesehen von der Floskelhaftigkeit einer solchen Feststellung bleiben Sie jede Erklärung dafür schuldig, wer womit warum unzufrieden ist. Die Verlage sind z.B. sehr unzufrieden damit, dass der Gesetzgeber Urheberrechtsverstöße im Online-Bereich nicht konsequent verfolgt. Sie sprechen von »Rechtsdurchsetzungen mit unverhältnismäßigen Mitteln« - ist es Ihnen nicht bewusst, dass sich im Bereich der illegalen Downloads neben arglosen Nutzern (die man mit deutlichen Hinweisen von eventuellen Gesetzesverstößen abbringen kann) international tätige Schwerkriminelle engagieren, die Vermögen durch ihre Tätigkeiten aufhäufen und nicht im Traum daran denken, irgendeinen Urheber zu respektieren geschweige denn zu bezahlen?

Eine solche Debatte begrüßen wir umso mehr, als wir in den Ausführungen Ihres Schreibens gar nicht vorkommen. Wir Verlage, die Bücher und Hörbücher für Kinder und Jugendliche herausbringen, erfüllen im Auftrag unserer diversen Urheber die Vermarktung der von ihnen geschaffenen Werke an die Öffentlichkeit. Niemand muss unsere Dienste in Anspruch nehmen, aber sehr viele Urheber tun dies. Sie tun dies aus freien Stücken und können angesichts der Vielfalt von kleinen und großen, literarischen und populären, sachlichen und unterhaltenden Verlagen ihre Verlags-Partner frei wählen.

Und mitnichten spielt sich das stets so ab, dass ein armer kleiner Urheber von einem Verlagsgiganten gegängelt wird. Die Realität der heutigen Verlagsszene sieht so aus: von den 96 Mitgliedsverlagen unseres Verbands sind 31 unabhängige Kleinverlage, 38 gehören dem Mittelstand an, 16 sind Teil hiesiger Verlagskonzerne, 11 gehören ausländischen Großverlagen. Bei den für das erwachsene Publikum produzierenden Buchverlagen finden Sie eine ähnliche Verteilung. Gewiss bekommen auch in der Verlagswelt die Großen ein immer größeres Gewicht, aber sowohl der Wettbewerb untereinander als auch die unternehmerische Freiheit als Voraussetzung der Wendigkeit setzt jeglicher Dominanz starke Grenzen. Bedrohlich könnten die Konzentrationsentwicklungen z. B. dann werden, wenn die gesetzliche Preisbindung abgeschafft würde und nur wenige Buchhandelsketten den Markt beherrschten. Man beachte übrigens, dass die Gegner der Buchpreisbindung in der Schweiz stets populistisch damit argumentieren, die Ladenpreise würden künstlich hochgehalten. Die Entwicklung in Großbritannien zehn Jahre nach Abschaffung der Buchpreisbindung zeigt das Gegenteil: Die unabhängigen Buchhandlungen werden in den Ruin getrieben, große Ketten überleben zunächst, gehen dann auch pleite und die Ladenpreise sind höher als vorher. Vor allem aber ist der unabhängige Buchhandel vermutlich unwiederbringlich ausgerottet - das funktioniert wie beim Artensterben.

Wir möchten darauf hinweisen, dass niemand gut beraten wäre, durch eine Urheberrechts-Novelle ein ähnliches Chaos auszulösen, wie das durch die unausgereifte Gesetzesnovelle zu den bis heute nicht für beide Seiten zufriedenstellend geklärten Übersetzer-Vergütungen geschehen ist. Sie geben vor, im Interesse der Urheber zu handeln - bitte beantworten Sie uns die Frage, wer Ihnen wofür mit welcher Legitimation einen Auftrag gegeben hat?

Vollends ratlos gemacht hat uns Ihr undifferenzierter Umgang mit der nun wirklich schillernden Begrifflichkeit von allem, was »neu« ist: die verwenden die unerklärte Floskel »unsere moderne Wissens- und Informationsgesellschaft«; es geht Ihnen um eine »zeitgemäße Modernisierung«, um »neue Nutzungs- und Lizensierungsmöglichkeiten«, um »neue, innovative Ansätze« zur »Verkürzung und Flexibilisierung der Schutzfristen«; sie wollen »Neuverhandlungen ... vereinfachen und befördern«. »Neu« ist eine abgegriffene und nichtssagende Qualifizierung.
Die Katze lässt sich aber bereits im Sack erkennen, wenn Sie »die Selbstbestimmung der Kreativen« und den »verbesserten Zugang zu Werken für die Allgemeinheit« ansprechen und den »Fokus ... auf die Konkretisierung des Modells der Pauschalvergütung legen«.
Wenn Sie diese Debatte führen wollen, sind wir dabei. Sie können sich aber schon jetzt darauf einrichten, dass wir der Vorstellung einer Kultur-Flatrate den energischsten Widerstand entgegenbringen werden - und wir sind uns sehr sicher, dass wir dies gemeinsam mit der überwiegenden Zahl der Urheber tun werden. Wer vorgibt, durch Kultur-Flatrates eine bessere Verbreitung und Akzeptanz kultureller Inhalte zu erreichen, wird unweigerlich eine Verflachung des Angebots herbeiführen, eine Entmündigung der Urheber, den Ruin von Tausenden Arbeitsplätzen im Verlagswesen, vor allem aber eine staatliche dominierte Kulturpolitik - die das letzte wäre, was zu einem demokratischen Gemeinwesen passte. Gegen eine Enteignung von oben werden sich die Urheber gemeinsam mit den Verlagen - gestatten Sie die dramatische Zuspitzung - bis zum letzten Buchstaben wehren.

Wir halten demgegenüber fest, dass das Urheber- und Verlagsrecht dem Schutz der berechtigten Interessen von Urhebern und Verwertern unabhängig von der medialen Form dient. Bedenklich erscheint uns, dass Sie das Recht an die gesellschaftlichen Realitäten anpassen wollen. Wesentliche, wichtige, aber auch viele einzelne Rechte müssen höher stehen als die »gesellschaftliche Realität«. Wenn sich immer weniger Menschen an die 50 km/h-Grenze halten, muss dann diese Regel verändert werden? Wenn der Ladendiebstahl zunimmt, muss man dann zulässige Grenzen für Bagatelldiebstahl ins Gesetz schreiben?

Wir begrüßen es, dass Sie uns an dieser Debatte beteiligen wollen und sind gespannt, wann und wie wir von Ihnen ein Angebot bekommen, uns in diesen Prozess konstruktiv einzubringen.

Mit freundlichen Grüßen, im Namen des Vorstands
Ulrich Störiko-Blume


Pressemitteilung vom| 07.02.2012
veröffentlicht unter www.avj-online.de
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