Kinderbuchverlage fordern Leistungsschutzrecht für Verlage
Am 1. Tag der Frankfurter Buchmesse trafen sich die Mitgliedsverlage der avj zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung und berieten sich zu den Auswirkungen, die das Urteil des BGH im Verfahren Vogel ./. VG Wort bei Verlagen mit sich bringt. Das Urteil weist sehr deutlich auf die mangelhafte Rechtsstellung der Verlage hin.

Hier der von 47 Verlegerinnen, Verlegern und Justiziaren unterzeichnete Aufruf an den Börsenverein des Deutschen Buchhandels im Wortlaut: "Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft von Jugendbuchverlagen e.V. (avj) bitten Sie als unsere Interessenvertretung, sich im Namen der Verlage für die Schaffung eines Verlegerrechts (eines gesetzlich etablierten Leistungsschutzrechts) einzusetzen und zeitnah eine entsprechende Formulierung zu erarbeiten. Dieses Anliegen ist in der Branche, im politischen Betrieb und schließlich in den entscheidenden Gremien mit Nachdruck zu vertreten.

Urheber und Verlage haben gemeinsam Anteil an der Entstehung und am Erfolg von Buch-Werken.

Während andere Förderer und Verwerter von künstlerischen Werken ein Leistungsschutzrecht durch das Urheberrechtsgesetz zugesprochen bekommen, das dem wertschöpfenden Anteil dieser an dem wirtschaftlich erfolgreichen Werk Rechnung trägt - z.B. Film-Produzenten, Musik-Produzenten, Datenbank-Hersteller, Computerspiel-Produzenten, sogar den Sendeunternehmen und nicht zuletzt den Presse-Verlegern - fehlt ein solches Rechtsinstitut zu Gunsten der Buch-Verleger.
Nicht zuletzt der BGH hat in den Gründen seiner aktuellen und in ihren Auswirkungen die gesamte Branche beschäftigenden Entscheidung in Sachen Vogel ./. VG Wort das Fehlen einer eigenen, nicht abgeleiteten Rechtsposition an den verlegten künstlerischen Werken seitens der Buch-Verleger nochmals nachdrücklich augenscheinlich werden lassen.

Die Forderung nach einem Verlegerrecht ist keine Offensive gegen die Urheber, sondern eine aus sich heraus erklärliche notwendige Nachbesserung einer gegenwärtig durch das Urheberrechtsgesetz noch nicht vollständig repräsentierten Abbildung der Verhältnisse zwischen den einzelnen Teilnehmern an der künstlerischen Wertschöpfungskette."


Pressemitteilung vom| 20.10.2016
veröffentlicht unter www.avj-online.de
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